Statuten des Bibliotheksverbands Südtirol KDS
Das Gesetzesdekret Nr. 18 des italienischen Staatspräsidenten vom 17.03.2020 sah vor, dass ehrenamtliche Organisationen, Vereine zur Förderung des Gemeinwesens und Onlus-Vereinigungen, die in das jeweilige Register eingetragen sind, bis zum 31. Oktober 2020 Zeit hatten, ihre Statuten mit Bezugnahme auf die Vorgaben durch die Reform des Dritten Sektors zu überarbeiten und abzuändern. Eine erste Anpassung der BVS-Statuten war bereits 2019 vorgenommen und von den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung am 4. Mai 2019 gebilligt worden; die Endfassung genehmigten die anwesenden BVS-Mitglieder dann auf der 39. Jahreshauptversammlung am 17. Oktober 2020.
Seit November 2022 ist der Bibliotheksverband Südtirol als ehrenamtliche Organisation des staatlichen Einheitsregisters des Dritten Sektors (RUNTS) registriert, welches das vorher bestehende Landesverzeichnis ablöste. 2024 erfolgte ein Wechsel der Rechtsform innerhalb des RUNTS, da der BVS in vielen Bereichen den staatlichen Bestimmungen nicht entsprach. Mit der Statutenabänderung am 16. November 2024 im Rahmen einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung und deren Ratifizierung durch die Agenzia delle Entrate und das Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität ist der Verband nun eine sogenannte „Körperschaft des Dritten Sektors“ (KDS).