Statuten des Bibliotheksverbands Südtirol
Das Gesetzesdekret Nr. 18 des italienischen Staatspräsidenten vom 17.03.2020 sah vor, dass ehrenamtliche Organisationen, Vereine zur Förderung des Gemeinwesens und Onlus-Vereinigungen, die in das jeweilige Register eingetragen sind, bis zum 31. Oktober 2020 Zeit hatten, ihre Statuten mit Bezugnahme auf die Vorgaben durch die Reform des Dritten Sektors zu überarbeiten und abzuändern. Eine erste Anpassung der BVS-Statuten war bereits 2019 vorgenommen und von den Mitgliedern bei der Mitgliederversammlung am 4. Mai 2019 gebilligt worden; die aktuelle Endfassung genehmigten die anwesenden BVS-Mitglieder dann auf der 39. Jahreshauptversammlung am 17. Oktober 2020.
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